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Qualifizierung mit „Kick“ |
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Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bedeutet eine große Herausforderung für ehren- und hauptamtliche Fachkräfte in der Kinder- und Jugendarbeit.
Ehrenamtliche in Vereinen oder Verbänden sind zwar rechtlich von den Verfahrensregelungen nach § 8a SGB VIII. (Kick) ausgenommen, dennoch ist der Kinderschutz in der verbandlichen Praxis, z.B. in der Gruppenarbeit oder bei Freizeiten ein wichtiges Thema. Viele Vereine und Verbände überlegen seit den rechtlichen Präzisierungen zum Kinderschutz intensiv, wie geeignete Maßnahmen aussehen könnten, um den Kinderschutz in ihrem Verein weiter zu verbessern. Zur Unterstützung solcher Überlegungen haben Vereine, Verbände oder Ringe im Rahmen des Projekts Qualifizierung mit „Kick“ 2011 die Möglichkeit, sich Qualifizierungsbausteine rund um den Kinderschutz kostenfrei „ins Haus“ zu holen. Über den Schutzauftrag (§ 8a) hinaus werden Fortbildungsmodule angeboten, die sich aus den unterschiedlichsten Perspektiven mit dem Kinderschutz in Vereinen und Verbänden befassen. Um sich am Projekt beteiligen zu können, gelten folgende Rahmenbedingungen: Die Fortbildungen sollten möglichst noch im Jahr 2011 stattfinden. Die Vereine oder Verbände stellen die Organisation vor Ort (Werbung, Räume, Medien, Verpflegung, etc.). Im Gegenzug werden die Referent/Innenkosten (Honorare und Fahrtkosten) aus dem Projektetat übernommen.
Flyer Qulaifizierung mit Kick 248.71 KB
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